Um einen geregelten Ablauf des Schockens sicherzustellen, wurde nachfolgendes Regelwerk eingeführt. Es besteht in seinen Grundzügen seit Ende 1997, wurde dann jedoch modernisiert und von den Mitgliedern am 10.07.2001 verabschiedet. Weitere Änderungen u.a. am 11.08.2010.
Allgemeines
§1
Der Verein Nips mit Chüssen ist Qualitätsbeauftragter der Bitburger Brauerei und hat die Anordnung, alle 14 Tage den Geschmack und die Güte von Bitburger Pilsener zu überprüfen. Dies geschieht üblicherweise in großen Mengen, um ein möglichst genaues Ergebnis zu erzielen.
>>>Änderung am 11.08.2010: die Bitburger Brauerei hat uns angewiesen, dass wir uns nur noch einmal pro Monat treffen sollen. Sei besser für unsere Gesundheit.
Um den relativ eintönigen Testablauf attraktiver zu gestalten, entschied sich der Club, "nebenbei" das Würfelspiel Schocken in einer Art Wettkampf zu absolvieren. Daher heißt der Bitburger-Test-Tag landläufig "Schocken“.
§2
Der Club trifft sich Montag abends, alle 14 Tage. Der Spieltermin wird vom Präsidenten festgelegt. Er hat dafür zu sorgen, dass alle Mitglieder rechtzeitig informiert werden (z.B. per SMS oder Telefon).
>>>Änderung am 11.08.2010: Der Club trifft sich am ersten Donnerstag eines jeden Monats, ausser im Juli. Fällt der Donnerstag auf einen schlechten Tag, z.B. Weiberfastnacht, wird der Termin verlegt, z.B. auf den zweiten Donnerstag. Die Mitglieder werden per E-Mail über den Ort des Geschehens benachrichtigt. Auf besonderen Wunsch erhält Sascha eine SMS.
§3
Spielort ist in loser Reihenfolge jeweils bei einem Mitglied daheim. Es ist darauf zu achten, dass kein Mitglied überdurchschnittlich oft bzw. selten als Gastgeber fungiert.
>>>Änderung am 11.08.2010: Jeden zweiten Monat wird in einer Kneipe geschockt.
§3a
Der Gastgeber hat dafür zu sorgen, dass ausreichend Bier (wünschenswert: Bitburger Stubbi) vorhanden ist. Bei Nichterfüllung übernimmt der Gastgeber alle Bierkosten des Abends.
§3b
Der Gastgeber hat ebenfalls dafür zu sorgen, dass die übliche Tüte Chips und Packung Nüsse vorhanden sind. Bei Nichterfüllung muss der Gastgeber eine Runde Bier ausgeben. Wenn "auswärts" (z.B. in der Kneipe) geschockt wird, so hat der Präsident die Aufgabe, Chips und Nüsse für den Club einzukaufen.
Spielbetrieb
§4
Treffpunkt ist regelmäßig um 19.00 Uhr. Spielbeginn ist ca um 19.30 Uhr. Das Spielende ist grundsätzlich 21.30 Uhr. Es kann in Ausnahmefällen eine andere Zeit beantragt werden. Dieser Antrag muss mit Begründung beim Präsidenten gestellt werden. Entscheidet eine 2/3-Mehrheit für den Antrag, so wird er ausgeführt. Ebenfalls darf in Ausnahmefällen mit einer geringeren Anzahl von Deckeln gespielt werden („Power-Schocken“). Auch hier ist eine 2/3-Mehrheit vonnöten.
>>>Änderung am 11.08.2010: die Zeiten werden um eine halbe Stunden nach hinten verlegt.
§4a
Während des Schockens wird eine Essenspause eingelegt. Falls die Pause zu lange dauert, kann die Spielzeit verlängert werden. Der Präsident hat hierzu ein Vorschlagsrecht, welches in diesem Fall mit einfacher Mehrheit abgestimmt wird.
§4b
Pausen gehören nicht zur Spielzeit. In diesem Zeitraum gibt es also keine Strafen gemäß §§8 und 9. Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, kündigt der Präsident den Pausenanfang und das Pausenende deutlich an. Auch für Spieler, die am Spielbetrieb (z.B. durch Schock-Aus) nicht mehr aktiv teilnehmen, beginnt die Pause erst mit der Verkündigung des Präsidenten. Die Bierwertung wird in den Pausen jedoch fortgeführt.
§4c
Für das erste Schocken eines jeden Monats gilt folgendes: nach der Spielpause wird das Königsschocken durchgeführt. Spielweise nach traditionellen Regeln.
>>> Änderung am 11.08.2010: da es nur noch ein Schocken pro Monat gibt, fällt das Königsschocken weg. Es wird stattdessen ein "großes Königsschocken" beim Saisonfinale gemacht.
Beiträge und Strafen
§5
Die Stamm-Mitglieder zahlen pro Abend 4,00 EUR Beitrag in die Clubkasse. Darüber hinaus kostet eine verlorene Hälfte 50 Cent. Wer das Endspiel verliert, zahlt weitere 50 Cent. Bei Durchmarsch wird insgesamt 1 EURO fällig. Die Strafen (siehe §8+9) werden ebenfalls addiert. Gastschocker zahlen keinen Mitgliedsbeitrag, jedoch für verlorene Hälften sowie Strafen.
>>> Erweiterung: bei einem Durchmarsch muss eine Getränkerunde ausgegeben werden.
>>> Änderung am 11.08.2010: die Beiträge und Strafen werden um 50% erhöht.
§6
Verhinderte Mitglieder zahlen den Durchschnittspreis des Schockabends. Strafen und individuelle Kosten (Bier, Pizza etc.) werden bei der Bildung des Durchschnittspreises nicht berücksichtigt.
>>> Änderung: Verhinderte Mitglieder zahlen pauschal 5 €.
>>> Änderung am 11.08.2010: Verhinderte Mitglieder zahlen pauschal 8 €. Bei unentschuldigtem Fehlen 10 €.
§7
Im Schockclub "Nips mit Chüssen" soll ein reibungsloser Ablauf des Spielbetriebs ermöglicht werden. Deshalb werden Abweichungen von der Norm konsequent bestraft (siehe § 8 u. 9).
§8
Für die folgenden Tatbestände werden die jeweiligen Strafen fällig:
- Würfeln ohne Berechtigung 0,20 EUR
- Schwingungen 0,20 EUR
- Würfel verschlagen, je Würfel 0,20 EUR
- Becher verschlagen/umkippen/wegwerfen: 0,40 EUR
- Fremden Becher hochheben 0,40 EUR
- Flasche/Glas umwerfen: 0,40 EUR
- zu oft würfeln 0,20 EUR (+ Wurf ungültig)
- zu oft würfeln (mehrere Personen) s.o. und 1 Wurf Stechen
- Vergessen, Deckel zu nehmen 0,20 EUR
- Täuschungsversuch 1,00 EUR
- Frühzeitiges Druntergucken 1,00 EUR
- Unentschuldigtes Zuspätkommen 1,00 EUR
- Handy-Benutzung oder Klingeln eines Handys (auch SMS): 0,60 EUR
>>> Änderung am 11.08.2010: alle Strafen werden um 50% erhöht. Dies gilt auch für die §9.
§9
Während des Schockens (=Spielzeit) sind verschiedene Begriffe und Redewendungen verboten. Sollte ein Mitstreiter dennoch einen solchen "Indexbegriff" in den Mund nehmen, so wird er mit 0,20 EUR bestraft.
Folgende Begriffe stehen auf dem Index:
- "Los Männer!"
- "Ich sauf Euch alle unter’n Tisch"
- "Ich bin Ranglistenerster"
- "Laß es einziehen"
- "Mußt Du einfach mal machen"
- "Schokoläääädchen"
- "Und diese Strafe zahl ich nicht"
- "Ich find mich schön"
- "Gar nix"
- "Du und Deine akademischen Ausdrücke, Du Wixer"
- "Halt die Fresse"
- "Ich bin dran" und auch "Bin ich dran?"
- "Ich trete aus" (1,50 EUR)
- "Zier dich nicht, du Sau!"
- "Zwanzig Pfennig" und auch "Zwanzig Cent"
- "Du Ratte"
- "Du hast einen am Sender"
- "Bezahlen" und auch "Zahlen"
- "Geh mir nicht aufn Sack"
- "Wie oft?"
- "Mein Gott"
§9a
Provozierend ähnlich klingende Begriffe oder provozierend alternative Begriffe (z.B. "Unser Jesus" statt "Mein Gott") werden ebenfalls mit 0,20 EUR bestraft.
§10
Ist der Tatbestand eines Verstoßes nach §8 od. §9 erfüllt, so ist der Präsident (oder sein Stellvertreter) verpflichtet, die Strafe auszusprechen. Dies geschieht üblicherweise durch Eintragung ins Spielbuch. Alle Mitspieler sind aufgefordert, die Einhaltung der Regeln zu beachten und "Kriminelle" beim Präsidenten anzuzeigen. Dieser führt dann das oben beschriebene Strafverfahren durch.
§11
Neue Strafen können jederzeit in den Strafenkalender aufgenommen werden. Ebenso können bestehende Strafen abgeändert oder aufgehoben werden. Hierzu ist ein Antrag beim Präsidenten zu stellen, der den Vorschlag zur Abstimmung stellt. Sind 7 oder mehr Mitglieder anwesend, so reicht die einfache Mehrheit zur Verabschiedung des neuen Gesetzes, ansonsten ist eine 2/3 Mehrheit erforderlich.
§12
Die neue Strafe tritt erst ab dem nächsten Spieltag in Kraft. Ausnahme: Strafen wg. Index-Begriffen (=sofortiges Inkrafttreten).
§13
Bei Streitigkeiten hat grundsätzlich der Präsident das Recht und die Pflicht, einen Schlichtungsspruch zu verkünden. Diesem Urteil ist sich zu beugen. Der Schlichtungsspruch kann nur mit 2/3 Mehrheit aller ständigen Mitglieder ausgesetzt werden.
Präsident
§14
Der Präsident führt den Club und ist oberster Schiedsrichter während des Schockabends. Des weiteren ist er der offizielle Vertreter des Clubs in der Öffentlichkeit und hat den Club zu repräsentieren. Er hat einige Vollmachten (siehe §13) und kann in Ausnahmefällen auch Entscheidungen ohne die Zustimmung der Gemeinschaft fällen (z.B. Geschenk für die Mitglieder) und dann auch über einen Teil des Kassenvermögens verfügen. Diese Entscheidungen müssen jedoch im Nachhinein vom Club bestätigt werden, ansonsten wird dem Präsidenten dieses Sonderrecht für die Zukunft genommen.
§15
Hat ein oder mehrere Mitspieler Grund zur Annahme, dass der Präsident (oder sein Stellvertreter) seiner Aufgabe nicht mit der gebotenen Verantwortung, Sorgfalt und Gerechtigkeit nachkommt, so kann ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet werden. Dies ist möglich, sofern ¾ aller ständigen Mitglieder diesem Vorschlag zustimmen. Der Präsident hat die Möglichkeit, sich zu verteidigen und kann hierzu zunächst den Aufsichtsrat anrufen. Im Falle der Amtsenthebung hat der Präsident die Geschäfte seinem Stellvertreter zu übergeben und eine angemessene Strafe zu zahlen.
Kanzler
§16
Der Kanzler hat grundsätzlich das Recht des "Machtwortes". Diesem Wort darf man sich nicht ohne Begrüdung widersetzen. Der Kanzler darf max. 2 mal pro Jahr ein "Machtwort" sprechen.
Aufsichtsrat
§17
Jedes Mitglied hat das Recht, den Aufsichtsrat anzurufen, wenn er sich ungerecht behandelt fühlt oder wenn eine Entscheidung extern gefällt werden soll. Stimmt der Präsident (oder alternativ eine 2/3-Mehrheit aller ständigen Mitglieder) dem Antrag zu, so wird dem Aufsichtsrat der Auftrag zugewiesen.
§18
Der Aufsichtsrat wird vom Präsidenten zusammengerufen. Der Rat muss vollständig sein, um eine Entscheidung fällen zu können. Zur Entscheidungsfindung reicht die einfache Mehrheit aus. Die Entscheidung ist bindend für den Club bzw. für den/die Betroffenen.